Die MaRisk sehen für Non-performing Loans (notleidende Kredite) eine ausgeweitete Überwachung sowie eine intensive Überprüfung der Sicherheiten auf Werthaltigkeit vor. Institute mit einem hohen NPL-Bestand haben darüber hinaus erweiterte Anforderungen zu erfüllen.

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Das Thema BCBS 239 begleitet mittelgroße und große Institute bereits seit 2014 und kleinere Institute im Zuge der Umsetzung der neuen MaRisk seit 2017. Die 11 Grundsätze der BCBS 239 betreffen eine Vielzahl an Prozessen, Methoden, Daten, Anwendungen, Plattformen. Die Interpretation und Umsetzung sollte deshalb angemessen zukunftsfähig und ressourcenschonend sein sowie mögliche, interne Nutzen heben.

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Der Schlüssel zum heutigen Kundenerfolg liegt darin ein Erlebnis zu schaffen, das dem alltäglichen Verbraucherverhalten angepasst ist. Ein Beispiel dafür ist die Nutzung des Mediums Chat: Es werden lieber Textnachrichten geschickt als Sprachanrufe getätigt.

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Mit Einführung der Mindestquote für die Net Stable Funding Ratio (NSFR) verfolgt die Aufsicht das Ziel, Risiken aus unterjähriger Fristentransformation und Unsicherheiten in der Kontinuität des Refinanzierungsgeschäftes zu begrenzen. In der NSFR werden dazu die verfügbaren stabilen Refinanzierungsmittel (ASF – availiable stable funding) ins Verhältnis zu den benötigten stabilen Refinanzierungsmitteln (required stable funding) gesetzt.

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