Mit Einführung der Mindestquote für die Net Stable Funding Ratio (NSFR) verfolgt die Aufsicht das Ziel, Risiken aus unterjähriger Fristentransformation und Unsicherheiten in der Kontinuität des Refinanzierungsgeschäftes zu begrenzen. In der NSFR werden dazu die verfügbaren stabilen Refinanzierungsmittel (ASF – availiable stable funding) ins Verhältnis zu den benötigten stabilen Refinanzierungsmitteln (required stable funding) gesetzt.

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Die Eigenmittelanforderungen an Kreditrisiken unterliegen in den kommenden Jahren einem stetigen Veränderungsprozess. Nach der politischen Einigung zur Vollendung von Basel III (CRR II) im Februar 2019 gibt es im KSA und im IRBA geringfügige Änderungen, die im Jahr 2021 in Kraft getreten sind. Die entscheidenden und großen Veränderungen für die beiden Ansätze folgen im Rahmen

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Das Thema BCBS 239 begleitet mittelgroße und große Institute bereits seit 2014 und kleinere Institute im Zuge der Umsetzung der neuen MaRisk seit 2017. Die 11 Grundsätze der BCBS 239 betreffen eine Vielzahl an Prozessen, Methoden, Daten, Anwendungen, Plattformen. Die Interpretation und Umsetzung sollte deshalb angemessen zukunftsfähig und ressourcenschonend sein sowie mögliche, interne Nutzen heben.

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