AnaCredit – Fristgerechte Meldung granularer Kreditdaten

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Es gilt die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Meldung granularer statistischer Kreditdaten sicherzustellen. Das Meldewesen bzw. die Meldefähigkeit nach AnaCredit muss so angelegt sein, dass auch Ad-Hoc-Anfragen der EZB, BaFin oder der Bundesbank in der geforderten Reaktionszeit erfüllt werden können.

Umsetzungsdruck wird immer größer

Mit AnaCredit (Analytical Credit Datasets) tritt zum 31.12.2017 eine Verordnung zur Implementierung eines granularen statistischen Kreditmeldewesens in Kraft, die eine neuartige Erhebungsmethodik auf Einzelkreditebene ("Loan-by-Loan") beinhaltet. Es entsteht ein granularer Datensatz, der bedarfsgerechte Auswertungen auf verschiedenen Aggregationsstufen ermöglicht.

Die AnaCredit-Verordnung sowie der zunehmend kürzere Umsetzungszeitraum stellen hohe Anforderungen:

  • granulare Meldedaten vollständig beschaffen
  • Meldesoftware konsistent beliefern
  • vorgelagerte Systeme gut kennen
  • regulatorische Anforderungen passgenau umsetzen
  • flankierendes Aufsichtsrecht beachten, wie BCBS 239, IFRS 9 oder FinRep
  • zukünftige Erweiterungen der Regulatorik berücksichtigen

CP BAP hat bereits verschiedene Banken bei der Konzeption der Meldestrecke und Umsetzung in der Meldewesensoftware ABACUS nach der AnaCredit-Verordnung und der Vorbereitung granularer statistischer Kreditdaten erfolgreich begleitet.

Unsere langjährigen Erfahrungen mit der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen in Verknüpfung mit fachlichen Expertenwissen und IT-Know-how sichert die Erfüllung der Meldevorschriften und schafft die Grundlage für eine optimale Reaktionsfähigkeit auf Ad-hoc-Anfragen sowie auf weitere Neuerungen der Aufsicht.

CP BAP Abbildung AnaCredit

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