NSFR in der CRR II – Optimale Nutzung der Übergangszeit

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Die Überarbeitung des NSFR-Regelwerks trat mit der CRR II am 27.06.2019 in Kraft. Auch wenn dieses erst ab dem 28.06.2021 anzuwenden ist, sollten Sie die Übergangszeit nicht verstreichen lassen: Nutzen Sie die Zeit, Ihre Systeme auf die Erfüllung der neuen Anforderungen vorzubereiten, prognostizieren Sie in Proberechnungen Ihre NSFR-Quote und binden Sie die Steuerung der NSFR in Ihre Prozesse ein. Wir unterstützen Sie gerne.

Neue Anrechnungsfaktoren für die NSFR-Quote

Die CRR II fordert von den Instituten das Einhalten einer NSFR-Quote von 100%. Die Ermittlung der Quote von verfügbaren (ASF) zu erforderlichen (RSF) stabilen Refinanzierungsmitteln erfolgt anhand der neu definierten Anrechnungsfaktoren. Hierbei sind u. a. Merkmale des Geschäftspartners, der Art und ggf. der Belastung des Instruments sowie dessen Laufzeit zu berücksichtigen.

CP BAP Abbildung 1 NSFR

Grundsätzliche ASF-Zuordnung

CP BAP Abbildung 2 NSFR

Grundsätzliche RSF-Zuordnung

So bereiten Sie sich optimal vor:

  • Sicherstellung der granularen Datenbasis
  • Anpassung der Melde- und ggf. Vorsysteme
  • Frühzeitige Prognose der NSFR-Quote
  • Einbindung der NSFR in das interne Reporting
  • Proaktive Steuerung der NSFR-Quote unter Berücksichtigung der Planung

Eine vereinfachte NSFR steht nur kleinen, nicht komplexen Instituten zur Verfügung.

CP BAP hat bereits Institute verschiedener Größenordnung in zahlreichen Projekten des Meldewesens, Risikocontrollings und Treasurys partnerschaftlich unterstützt. Unsere übergreifende Fach- und Branchenexpertise ermöglicht es uns, die institutsspezifischen Implikationen und Anforderungen zu verstehen und passende Lösungen zu entwickeln. CP BAP besitzt zudem langjährige, praxiserprobte Erfahrung bei der technischen Umsetzung regulatorischer Themen – vom Vorsystem bis zur Meldesoftware.

Nutzen Sie die verbliebene Zeit bis zur Erstanwendung aus und bereiten Sie Ihr Haus optimal auf die Anforderungen der NSFR vor. Sollten Sie dabei Unterstützung wünschen, steht Ihnen CP BAP von der technischen Umsetzung im Meldewesen über das Aufsetzen des internen Reportings bis hin zur Integration von Steuerungsmaßnahmen gerne zur Seite.

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