Bankgründung als strategische Option

Bankgründung als strategische Option

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Die Gründung einer Bank oder eines Finanzdienstleistungsinstituts kann aus verschiedenen Gründen zwecks Ausbau der Wertschöpfungskette eine strategische Option sein. Hierfür ist ebenso eine Lizenz erforderlich wie für die Ausweitung bestehender Geschäftsaktivitäten auf weitere lizenzierungspflichtige Tätigkeiten. Zulassungen erteilt gemäß EU-Ratsverordnung seit 2014 ausschließlich die Europäische Zentralbank sowohl für bedeutende Institute als auch für solche, die der nationalen Aufsicht unterliegen. Sie arbeitet dabei eng mit BaFin und Bundesbank zusammen, welche die erste Anlaufstelle sind. Hierfür hat sie im Januar 2019 einen Leitfaden veröffentlicht, der formal zwar nicht rechtsverbindlich, faktisch jedoch ebenso maßgeblich ist wie die technischen Standards der Europäischen Bankenaufsicht (EBA).

Die Antragstellerin muss detailliert darlegen, wie der ordnungsgemäße Betrieb in Übereinstimmung mit den Rechtsnormen gewährleistet wird. Geschäftsplan und Risikoprofil, Aufbau- und Ablauforganisationsstruktur (insbesondere Risikomanagement, interne Revision, Berichts- und Meldewesen, inklusive IT und Auslagerungen), Plandaten zu GuV und Bilanz, Kapital- und Liquiditätsausstattung, zählen in diesem Prozess zu den wichtigsten Themenfeldern.

Wir unterstützen Sie operativ bei Aufbau des neuen Instituts bis in den Post-GoLive sowie beim Antrags- und Abstimmungsprozess. Wesentlicher Erfolgsfaktor: Beschränkung des Aufwandes auf das für das angestrebte Geschäftsmodell tatsächlich erforderliche Maß. Wir unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Dokumente, Einrichtungen, Ressourcen und Prozesse zeitgerecht vorzuhalten und die Kommunikation mit der Aufsicht mit Blick auf die Harmonisierung der Zielsysteme qualifiziert zu führen.

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