Gut vorbereitet auf das EU AML-Paket

Mit der Veröffentlichung des EU AML-Pakets trat im Juli 2024 ein einheitliches Regelwerk für den gesamten Binnenmarkt in Kraft. Die neuen Geldwäsche-Regelungen sind ab dem 10.07.2027 verbindlich anzuwenden und lösen damit die bisherigen nationalen Regelungen der Mitgliedsstaaten ab.

Als Banken und Kreditinstitute, Leasing- und Factoring-Gesellschaften sowie Verpflichtete des Non Banking Sektors müssen Sie sich auf umfangreiche inhaltliche Neuerungen und die daraus resultierenden Handlungsbedarfe in Ihrem Haus vorbereiten. Zusätzlich werden neue Verpflichtete – insbesondere Kryptodienstleister und Anbieter digitaler Vermögenswerte – erstmals umfassend in die geldwäscherechtlichen Pflichten einbezogen.

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Von der Gap-Analyse zum Umsetzungsprojekt: So begegnen Sie den neuen Anforderungen systematisch

Prüfen Sie die neuen Vorgaben der EU-Geldwäscheverordnung rechtzeitig und strukturiert – sowohl auf ihre Auswirkungen auf bestehende Prozesse, Kontrollmechanismen und technische Anpassungen als auch auf bestehende Richtlinien.

Ziel sollte es sein, frühzeitig ein für Ihr Haus passgenaues Umsetzungsprojekt aufzusetzen, um den umfassenden Änderungen wirksam und effizient zu begegnen. Dabei ist eine fundierte Gap-Analyse zur Identifikation konkreter Handlungsbedarfe ebenso essenziell wie eine kontinuierliche Beobachtung von Veröffentlichungen der AMLA, der EBA und weiterer beteiligter regulatorischer Stellen.

Regulatorische Anforderungen wirksam in Prozesse, Systeme und Organisation integrieren

Wir begleiten Sie ganzheitlich und stets mit Fokus auf die Praxis bei der

  • Durchführung einer fundierten Gap-Analyse und der fachlichen Auslegung regulatorischer Anforderungen
  • Entwicklung und Implementierung konkreter Maßnahmenprogramme – insbesondere im Bereich Compliance und KYC auf prozessualer, technischer und organisatorischer Ebene
  • effizienten und risikoadäquaten Integration in bestehende Governance-, Risiko- und Kontrollstrukturen

Ihr Haus im Fokus: maßgeschneiderte Lösungen statt Standardansätze

Mit unseren Beratern und Fachexperten vereinen wir fundierte regulatorische Fachkenntnisse mit langjähriger branchenübergreifender Erfahrung in der Umsetzung geldwäscherechtlicher Standards. 

Wir helfen Ihnen dabei einzuordnen, wo ihr Haus aktuell steht, welche Handlungsbedarfe bestehen und wie wir Sie bei der Umsetzung gezielt begleiten können – sprechen Sie uns gerne an!

Kontakt

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Lara Heimann
T +49 160 91 78 84 55

Nils Kemmerle
T +49 151 61 06 46 60

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