NPL und Forbearance: Viele neue Anforderungen

NPL und Forbearance: Viele neue Anforderungen

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1. Oktober 2021 / NPL und Forbearance: Viele neue Anforderungen / Christian Drefahl, BVR und Steffen Hortmann, CP BAP

Mit der vorliegenden MaRisk-Novelle setzt die BaFin konsequent europäische Vorgaben zum Management notleidender und gestundeter Risikopositionen in die nationale Regulierung um. Neu sind insbesondere die Anforderungen an Forbearance. Für die Banken wird es komplizierter.

Der hohe Bestand an notleidenden Krediten (Nonperforming Loans, NPL) oder Risikopositionen (Non-performing Exposure, NPE) sowie gestundeten Risikopositionen (Forborne Exposures) veranlasste EU-Kommission und europäischen Rat, entsprechende Maßnahmenpläne zu verabschieden, die eine Abbaustrategie dieser Positionen zum Ziel haben. Anlass war ein hoher Bestand wertgeminderter Kredite im Euroraum, der nach Einschätzung der EZB negative Auswirkungen auf die Kreditvergabe der Institute an die Wirtschaft haben könnte.

Die im Oktober 2018 verabschiedeten EBA-Leitlinien über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen (EBA/GL/2018/06) geben den wesentlichen Rahmen für nationale Aufsichtsbehörden zum Abbau dieser Positionen vor. In der nun veröffentlichten MaRisk-Novelle setzt die BaFin die Anforderungen aus den EBA-Leitlinien zum Management von NPE und insbesondere zu Forbearance konsequent um. Diese Anforderungen sind bereits verpflichtende Maßstäbe für direkt EZB-beaufsichtigte Institute. Für die nicht direkt EZB-beaufsichtigten Institute in Deutschland werden die Anforderungen mit der 6. MaRisk-Novelle geregelt. Damit erfolgt die Überführung der europäischen Regelungen in die nationale Verwaltungspraxis.

Erschienen am 1. Oktober 2021 in der BankInformation – Das Fachmagazin der Volksbanken Raiffeisenbanken (Ausgabe 10/2021, S. 36-39)

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