Effiziente Unterstützung bei Feststellungen im Rahmen von §44-Prüfungen der BaFin und Bundesbank
Die Anforderungen an Banken wachsen stetig – insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Doch was tun, wenn eine §44-Prüfung der Aufsicht Feststellungen zutage fördert?
Typische Themen sind Verstöße bei Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, fehlerhafte Abläufe in den Sicherheiten und Bewertungsprozessen, oder die unzureichende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kreditvergabe und Gesamthausstrategie. Für 2025 werden u.a. Schwerpunkte bei „Risiken aus dem Ausfall von Unternehmenskrediten“ sowie „Risiken aus Korrekturen an den Immobilienmärkten” gesetzt.
Lorem Ipsum
Unser Ansatz: Lösungsorientierte Beratungsunterstützung
Wir wissen, dass die Bearbeitung von Feststellungen seitens der Aufsicht eine komplexe und zeitkritische Herausforderung darstellen kann. Hier setzen wir an: Mit unserer Erfahrung und Unterstützung helfen wir Ihnen, die Feststellungen zielgerichtet und effizient zu bearbeiten. Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam einen tragfähigen Plan, der die notwendigen Maßnahmen klar definiert und erfolgreich umsetzt.
Ihr Vorteil ist unsere Erfahrung
Bereits viele Kunden haben von unserer Expertise und praxisnahen Beratung profitiert. Ob Prozessoptimierung, MaRisk-konforme Umstellungen oder der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken – wir bieten passgenaue Lösungen, um Ihr Kreditinstitut nachhaltig zu stärken.
Handeln Sie proaktiv
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Herausforderungen meistern und Ihr Institut sicher aufstellen. Wir sind Ihr verlässlicher Partner, wenn es um die Bearbeitung von Feststellungen und die Vorbereitung auf künftige Prüfungen geht.
Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie als Partner!