MaRisk für NPL und Forbearance

Die MaRisk sehen für Non-performing Loans (notleidende Kredite) eine ausgeweitete Überwachung sowie eine intensive Überprüfung der Sicherheiten auf Werthaltigkeit vor. Institute mit einem hohen NPL-Bestand haben darüber hinaus erweiterte Anforderungen zu erfüllen.

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Informationssicherheit und -risikomanagement

Die Installation eines Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) als Grundlage für die effektive Umsetzung von IT- und Informationssicherheit ist für Institute spätestens seit der Einführung der Bankaufsichtlichen Anforderung an die IT (BAIT) Pflicht.

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Management Operationeller Risiken

IT- und Informationssicherheitsrisiken, Risiken aus Auslagerungen und sonstigem Fremdbezug von Leistungen, z.B. von Cloud-Diensten, sowie Compliance- und Nachhaltigkeitsrisiken rücken zunehmend in den Fokus der Risikosteuerung.

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Immobilienrisiken integriert messen

Viele Banken setzen auf Immobilienfonds und Direktanlagen in der derzeitigen Niedrigzinsphase. Eine adäquate Risikomessung und -steuerung ist dabei oftmals nicht vorhanden, dies beobachtet auch die Aufsicht zunehmend kritisch. Unser integrierter Immobilienrisiko-Ansatz schließt diese offene Flanke.

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Depot-A-Monitoring in dynamischen Zeiten

Tägliches Reporting an die Geschäftsleitung? Unser Exceltool bereitet aktuelle Kursdaten sowohl auf Portfolio- wie auch auf Einzelgeschäftsebene auf. Die derzeitige dynamische Spreadausweitung kann mit erheblichem Abschreibungsbedarf verbunden sein. Wir ermöglichen eine transparente und unkomplizierte Depot-A-Darstellung mit belastbaren VR-Control-Daten!

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Ausfallrisiken bei Kreditstundungen reduzieren

Einzelfälle schnell bewerten mit unserem Excel-Tool! Unterstützen Sie Ihre Kunden in schwierigen Zeiten und reduzieren Sie Ihre Ausfallrisiken. Weisen Sie der Bankenaufsicht nach, dass für einen konkreten Kredit die Barwert-Differenz unterhalb eines Schwellenwertes liegt!

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Die Eigenmittelanforderungen an Kreditrisiken unterliegen in den kommenden Jahren einem stetigen Veränderungsprozess. Nach der politischen Einigung zur Vollendung von Basel III (CRR II) im Februar 2019 gibt es im KSA und im IRBA geringfügige Änderungen, die im Jahr 2021 in Kraft getreten sind. Die entscheidenden und großen Veränderungen für die beiden Ansätze folgen im Rahmen

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Das Thema BCBS 239 begleitet mittelgroße und große Institute bereits seit 2014 und kleinere Institute im Zuge der Umsetzung der neuen MaRisk seit 2017. Die 11 Grundsätze der BCBS 239 betreffen eine Vielzahl an Prozessen, Methoden, Daten, Anwendungen, Plattformen. Die Interpretation und Umsetzung sollte deshalb angemessen zukunftsfähig und ressourcenschonend sein sowie mögliche, interne Nutzen heben.

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