Die Eigenmittelanforderungen an Kreditrisiken unterliegen in den kommenden Jahren einem stetigen Veränderungsprozess. Nach der politischen Einigung zur Vollendung von Basel III (CRR II) im Februar 2019 gibt es im KSA und im IRBA geringfügige Änderungen, die im Jahr 2021 in Kraft getreten sind. Die entscheidenden und großen Veränderungen für die beiden Ansätze folgen im Rahmen

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Das Thema BCBS 239 begleitet mittelgroße und große Institute bereits seit 2014 und kleinere Institute im Zuge der Umsetzung der neuen MaRisk seit 2017. Die 11 Grundsätze der BCBS 239 betreffen eine Vielzahl an Prozessen, Methoden, Daten, Anwendungen, Plattformen. Die Interpretation und Umsetzung sollte deshalb angemessen zukunftsfähig und ressourcenschonend sein sowie mögliche, interne Nutzen heben.

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